Kopfzeile

Inhalt

Fundbüro

Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Dann melden Sie sich in unserem Fundbüro im Gemeindehaus.

Gefundene Gegenstände, die dem Eigentümer nicht direkt zurückerstattet werden können, sind dem Fundbüro abzugeben. Der Verlierer/die Verliererin ist Ihnen dankbar.

Werden registrierte Schlüssel der Marken Keso, KabaStar, Kaba20 und KabaNova abgegeben, wird der Besitzer ermittelt und sofort benachrichtigt.

Fundgegenstände, welche vom Eigentümer nicht reklamiert werden, können vom Finder innert Jahresfrist, frühestens aber nach drei Monaten seit Abgabe der Fundsache wieder abgeholt werden. Wer den gesetzlichen Pflichten als Finder nachgekommen ist, erwirbt die Sache zu Eigentum (Art. 722 ZGB), wenn der Eigentümer während 5 Jahren nicht festgestellt werden kann.

Verlorene Gegenstände können Sie während den Öffnungszeiten unter Tel. 043 344 10 10 oder per Mail beim Fundbüro melden.

Fundbüro