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Gemeindeversammlung

Jeweils Mitte und Ende Jahr werden die Rechnungs- bzw. Budget-Gemeindeversammlungen durchgeführt.

Die Stimmberechtigten werden durch den Versand der Einladung zu den Versammlungen eingeladen. Ebenfalls werden die Versammlungen jeweils rechtzeitig im offiziellen Publikationsorgan, der Website, veröffentlicht.

Spätestens zwei Wochen vor der Versammlung werden die Beleuchtenden Berichte auf der Website aufgeschaltet und liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.

Kontakt

Yasmin Heri
gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch

Ort

Gemeindesaal Nassenmatt
8904 Aesch ZH

Kompetenzen

Gemäss Art. 12ff der Gemeindeordnung Aesch vom 28. September 2008 steht der Gemeindeversammlung zu

Wahlbefugnisse (Art. 13):
  • Kantonale Geschworenen

Rechtsetzungsbefugnisse (Art. 15):
  • Verordnung über die Anstellung und Besoldung des Personals
  • Polizeiverordnung
  • Wasser- und Abwasserreglementes
  • Abfallverordnung
  • Grundsätze der Gebührenerhebung, welche die ganze Einwohnerschaft betreffen
  • weitere Verordnungen und Reglemente von grundlegender Bedeutung

Planungsbefugnisse (Festsetzung und Änderung) (Art. 16):
  • Kommunaler Richtplan
  • Bau- und Zonenordnung
  • Erschliessungsplan
  • Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne

Allgemeine Verwaltungsbefugnisse (Art. 17):
  • Behandlung von Initiativen und Anfragen
  • Genehmigung von bestimmten Verträgen und Vereinbarungen
  • Übernahme neuer Aufgaben und Bestimmung der zuständigen Organe
  • Beschlussfassung über die Änderung der Gemeindegrenze (bewohntes Gebiet)
  • Erteilung des Gemeindebürgerrechts, wenn keine Pflicht zur Aufnahme besteht
  • Vorberatung über Änderungen der Gemeindeordnung (z.H. der Urnenabstimmung)
  • Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung

Finanzbefugnisse (Art. 14):
  • vgl. Aufstellung in der Gemeindeordnung (Anhang I, Tabelle über Finanzkompetenzen und Zuständigkeiten für andere Beschlüsse von finanzieller Tragweite)

Die Gemeindeordnung vom 28. September 2008 ist auf der Homepage der Gemeinde Aesch ZH unter "Verwaltung", "Reglemente" publiziert.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind Personen, welche:
  • in Aesch den zivilrechtlichen Wohnsitz begründen
  • das Schweizer Bürgerrecht besitzen
  • das 18. Altersjahr erreicht haben
  • nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind

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