Gemeindeversammlung
Die Stimmberechtigten werden durch den Versand der Einladung zu den Versammlungen eingeladen. Ebenfalls werden die Versammlungen jeweils rechtzeitig im offiziellen Publikationsorgan, der Website, veröffentlicht.
Spätestens zwei Wochen vor der Versammlung werden die Beleuchtenden Berichte auf der Website aufgeschaltet und liegen im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Ort
Gemeindesaal Nassenmatt8904 Aesch ZH
Kompetenzen
Wahlbefugnisse (Art. 13):
- Kantonale Geschworenen
Rechtsetzungsbefugnisse (Art. 15):
- Verordnung über die Anstellung und Besoldung des Personals
- Polizeiverordnung
- Wasser- und Abwasserreglementes
- Abfallverordnung
- Grundsätze der Gebührenerhebung, welche die ganze Einwohnerschaft betreffen
- weitere Verordnungen und Reglemente von grundlegender Bedeutung
Planungsbefugnisse (Festsetzung und Änderung) (Art. 16):
- Kommunaler Richtplan
- Bau- und Zonenordnung
- Erschliessungsplan
- Sonderbauvorschriften und Gestaltungspläne
Allgemeine Verwaltungsbefugnisse (Art. 17):
- Behandlung von Initiativen und Anfragen
- Genehmigung von bestimmten Verträgen und Vereinbarungen
- Übernahme neuer Aufgaben und Bestimmung der zuständigen Organe
- Beschlussfassung über die Änderung der Gemeindegrenze (bewohntes Gebiet)
- Erteilung des Gemeindebürgerrechts, wenn keine Pflicht zur Aufnahme besteht
- Vorberatung über Änderungen der Gemeindeordnung (z.H. der Urnenabstimmung)
- Oberaufsicht über die gesamte Gemeindeverwaltung
Finanzbefugnisse (Art. 14):
- vgl. Aufstellung in der Gemeindeordnung (Anhang I, Tabelle über Finanzkompetenzen und Zuständigkeiten für andere Beschlüsse von finanzieller Tragweite)
Die Gemeindeordnung vom 28. September 2008 ist auf der Homepage der Gemeinde Aesch ZH unter "Verwaltung", "Reglemente" publiziert.
Voraussetzungen
- in Aesch den zivilrechtlichen Wohnsitz begründen
- das Schweizer Bürgerrecht besitzen
- das 18. Altersjahr erreicht haben
- nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind
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