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Schutzraumzuweisung


Grundlagen zu Schutzräumen:

Gemäss Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist für jede/n Einwohner/in der Schweiz ein Schutzplatz bereitzustellen (Art. 60). Diese gesetzliche Anforderung ist basierend auf einer Auswertung des Bundes im 2022 schweizweit erfüllt. Die Kantone sind ergänzend damit beauftragt für die Erfassung, Instandhaltung und Betriebsbereitschaft aller Schutzräume zu sorgen. Dieser Auftrag wird im Kanton Zürich durch periodische Kontrollen der Schutzräume im Rhythmus von sechs Jahren erledigt und durch das Amt für Schutzbauten des Kantons Zürich überprüft..

Schutzraumzuweisung:

In den Gemeinden Aesch, Birmensdorf, Schlieren und Urdorf wird die Schutzraumzuweisung durch die Zivilschutzorganisation (ZSO) Limmattal-Süd koordiniert und berechnet. Dies geschieht in direkter Zusammenarbeit mit den Gemeinden und erfolgt zwei Mal pro Jahr durch Einwohnerdaten-Updates (April und Oktober).

Info-Plattform www.schutzraumzuweisung.ch:

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Daten auf der Online-Plattform www.schutzraumzuweisung.ch eine Genauigkeit von 95 – 97% aufweisen. Die Daten sind basierend auf diversen Parametern veränderlich und zeigen immer den "aktuellen" Stand der Planung. Diese Plattform ist eine freiwillige Dienstleistung der vier Gemeinden der ZSO Limmattal-Süd.

Schutzraumbezug:

Eine definitive Zuweisung der Einwohner und ein Bezug der Schutzräume erfolgt dann, wenn dies die sicherheitspolitische Lage erfordert. Einen Auftrag zu einer verbindlichen und verpflichtenden Zuweisungsplanung ordnen im Krisenfall der Bundesrat und die Behörden an.

Die kürzest mögliche Reaktions-, bzw. Vorbereitungszeit beträgt dabei 5 Tage (wobei in kriegerischen Krisenfällen von mind. 4-6 Wochen Vorlaufzeit ausgegangen wird). In dieser Zeit erfolgt sowohl die verbindliche Zuweisungsplanung und die heute als Keller, Lager und Partyräume genutzten Schutzräume müssten geräumt und für die entsprechende Anzahl Schutzpflichtiger eingerichtet werden. In diesem Zeitraum könnten und würden auch die offenen, notwendigen und individuellen Anpassungen in der Zuweisung erfolgen.

Aktuelle Empfehlungen zu Schutzräumen durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS):

"In Bezug auf die aktuelle Situation ist eine Vorbereitung auf den Aufenthalt in Schutzräumen nicht erforderlich. Die Kantone sind dafür zuständig, die Zuweisungsplanung durchzuführen und zu aktualisieren. Eine öffentliche Bekanntgabe der Zuweisung erfolgt aber erst dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert" (Auszug BABS-Website).