Haupinhalt

Sie sind hier:

Willkommen

Willkommen auf der barrierefreien Version unseres Webauftritts. Bitte beachten Sie, dass diese barrierefreie Website weiterentwickelt wird.

Individuelle Prämienverbilligung

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Für die Nachmeldungen des IPV-Anspruchs bis und mit 2020 ist die Gemeinde Aesch ZH zuständig. Danach übernimmt die SVA Zürich die gesamte Anspruchsprüfung.

 

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt