Haupinhalt
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Wasserversorgung
Die bezogene Wassermenge wird in den Haushaltungen und Betrieben durch Wasserzähler gemessen und gemäss Gebührenreglement verrechnet. Wir informieren Sie gerne detailliert über Anschlussmodalitäten und weitere Belange rund um das kostbare Gut Trinkwasser.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Werkdienst | 044 739 10 42 | werk@aesch-zh.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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730.1 | Verordnung zu Wasserversorgungsanlagen | 1. Oktober 2022 |