Haupinhalt
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Bestattungen
Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Anliegen bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald (innert 2 Tagen) mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.
Beim Bestattungsbeamten können Sie einen "Leitfaden für Angehörige" beziehen.
Eine Liste von Trauerrednerinnen und -rednern finden Sie unter https://trauerredner.ch/.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 043 344 10 10 | einwohner@aesch-zh.ch |
Name | Download |
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Nummer | Name | Inkrafttreten |
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800.1 | Anschlussvertrag Friedhof | 1. Januar 2019 |
800.2 | Friedhof- und Bestattungsverordnung | 1. Januar 2019 |
800.3 | Reglement über die Gestaltung der Grabmäler | 1. Januar 2019 |