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Einwohner- und Fremdenkontrolle: Zuzug/Wegzug oder Umzug innerhalb von Aesch ZH

Sie möchten einen Zuzug/Wegzug oder einen Umzug innerhalb von Aesch ZH melden? Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.

Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung und Anmeldung) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen.

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