Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnet die SVA Zürich für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Weitere Informationen zu den Zusatzleistungen zur AHV/IV sowie das Anmeldeformular erhalten Sie bei uns auf der Gemeindeverwaltung oder bei der SVA Zürich.
Per 1. Januar 2025 wurde die Zusatzleistungsverordnung des Kantons Zürich angepasst. Für Personen mit Zusatzleistungen zur AHV werden neu Betreuungsleistungen aufgeführt. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen, lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause zu bleiben und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Interessieren Sie sich für diese Betreuungsleistungen? Die Abteilung Soziales gibt Ihnen gerne Auskunft darüber.
Zugehörige Objekte
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| Angebotsliste Hilfe und Betreuung zu Hause (PDF, 80.43 kB) | Download | 0 | Angebotsliste Hilfe und Betreuung zu Hause |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Soziales | 043 344 10 18 | soziales@aesch-zh.ch |