Haupinhalt
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Kehrichtentsorgung
Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird jeden Donnerstag eingesammelt und abgeführt der Limeco zugeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in Limmattaler-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsentschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter.
Die aktuelle Kehrichtsackgebühren betragen:
- 17 l-Sack 10er Rollen à Fr. 8.50
- 35 l-Sack 10er Rollen à Fr. 17.00
- 60 l-Sack 5er Rollen à Fr. 15.50
- 110 l-Sack 5er Rollen à Fr. 26.50
Jährliche Grundgebühr Haushalte (zuzüglich der Mehrwertsteuer von 8.0%):
freistehendes Einfamilienhaus: Fr. 270.00
zusammengebautes Einfamilienhaus: Fr. 240.00
Wohnungen in Mehrfamilienhaus: Fr. 170.00
Einlegerwohnung in Einfamilienhaus: Fr. 110.00
Landwirte ausserhalb Sammelroute: Fr. 200.00
Gewerbebetriebe: Fr. 190.00
Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Alöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung.
Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Abfallkalender, welchen wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen, entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.
Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Abfallkalender_2023_GzD.pdf | Download | 0 | Abfallkalender_2023_GzD.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Werkdienst | 044 739 10 42 | werk@aesch-zh.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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740.1 | Abfallverordnung | 12. Februar 1996 |