Haupinhalt

Sie sind hier:

Willkommen

Willkommen auf der barrierefreien Version unseres Webauftritts. Bitte beachten Sie, dass diese barrierefreie Website weiterentwickelt wird.

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Die Bestellung kann am Schalter, via Telefon oder via Mail erfolgen. Wir werden Ihnen das gewünschte Dokument innert kürzester Zeit unter Beilage der Gebührenrechnung zustellen.

Benötigt wird das Handlungsfähigkeitszeugnis (HFZ) oft im Zusammenhang mit:

  • Kauf von Wohneigentum
  • Geschäftseröffnung

Handlungsfähig sind alle Personen, welche
Mündig (also mind. 18 Jahre alt und nicht entmündigt nach Art. 14 ZGB)
und Urteilsfähig (fähig, vernünftig zu handeln; Art. 16 ZGB) sind.

Preis

Fr. 30.00

Zugehörige Objekte