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Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege Aesch für die Amtsdauer 2022-2026, Orientierung über Wahlvorschlag Ansetzung zweite Frist

23. März 2023
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 2. Februar 2023 für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege Aesch für die Amtsdauer 2022-2026, ist innert der publizierten Frist ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Vorgeschlagen wurde:
 
Schneider Gugerli Nina, geb. 28. Juli 1976, von Aesch ZH, Finanzanalystin, parteilos,
 wohnhaft Eichacherstrasse 15b, 8904 Aesch
 
Gemäss § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und in Anwendung von Art. 8  der Gemeindeordnung wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens Donnerstag, 30. März 2023, können Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei Aesch, Dorfstrasse 3, 8904 Aesch, eingereicht werden. Bei Zusendung durch die Post (A-Post) ist das Datum des Poststempels massgebend.
 
Wählbar ist jede im Kanton Zürich stimmberechtigte Person. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, genauer Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname und die Angehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
 
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Aesch unter Angabe von Name, Vorname(n), Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Vorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
 
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Aesch erhältlich, die auch über Einzelheiten des Verfahrens Auskunft erteilt.
 
Gemäss jetzigem Stand des Wahlvorschlagsverfahrens erfolgt die Ersatzwahl als Stille Wahl.
 
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtsrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1
lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Anordnung ist, soweit möglich, beizulegen.
                                                                                                                                  Gemeinderat Aesch