Gesuch: Gesuch für eine befristete Ausnahme der Schliessungszeiten
Mit dem selben Formular können Sie auch die Hinausschiebung der Schliessungsstunde beantragen.
Die Gesuche sind mindestens drei Wochen vor dem jeweiligen Anlass der Gemeindeverwaltung Aesch einzureichen. Die Vefügung des Polizeivorstandes wird Ihnen unter Beilage der Gebührenrechnung per Post zugestellt.
Die Kosten betragen:
Für ein befristetes Patent: Fr. 30.00 pro Anlass
Für die Hinausschiebung der Schliessungszeit: Fr. 40.00 pro Anlass
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 043 344 10 10 | gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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