Einwohner- und Fremdenkontrolle: Zuzug/Wegzug oder Umzug innerhalb von Aesch ZH
Sie möchten einen Zuzug/Wegzug oder einen Umzug innerhalb von Aesch ZH melden? Die Meldefrist beträgt gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) 14 Tage.
Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können Einwohnerinnen und Einwohner bei einem Umzug die Meldepflicht (Abmeldung und Anmeldung) gegenüber den Einwohnerdiensten in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 344 10 10 | einwohner@aesch-zh.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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