Einführung von Tempo-30-Zonen in Aesch ZH
Am 5. Oktober 2026 hat der Kanton Zürich auf Antrag des Gemeinderates zwei Tempo-30-Zonen in der Gemeinde Aesch ZH verfügt. Diese umfassen das gesamte zusammenhängende Siedlungsgebiet des Dorfs. Die Zone Ost umfasst das Gebiet östlich der Dorfstrasse, von der Feldstrasse / Eichacherstrasse bis zur Heligenmattstrasse; die Zone West umfasst das Gebiet westlich der Dorfstrasse, von der Alten Aescherstrasse bis zur Lielistrasse.
Das Vorhaben geht auf diverse schriftliche Eingaben aus der Bevölkerung zur Einführung von Tempo 30 zurück, welche zum Grossteil anfangs Jahr 2024 eingereicht wurden. Diese Eingaben führten als Begründung vor allem mangelnde Verkehrssicherheit in den Wohnquartieren an, in denen viele Kinder, ältere und andere verletzliche Menschen unterwegs sind. An der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 zeigte die Diskussion, dass das Vorhaben breit unterstützt wird.
Das Projekt bedingte verschiedene Vorentscheide und Vorarbeiten. Mit dem Budget 2026 beschloss die Gemeindeversammlung einen Budgetkredit von CHF 100'000 für seine Umsetzung.
Die Publikation der Verkehrsanordnung erfolgt auf der Website (amtliches Publikationsorgan) der Gemeinde Aesch ZH. Gegen diese Verfügung kann dann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kanton Zürich, Rekurs eingereicht werden.
Die Signalisation der Verkehrsanordnung wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 erfolgen.