Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben
Dank den verbreiteten Niederschlägen der vergangenen Tage und den gesunkenen Temperaturen hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Zürich deutlich entspannt. Die Waldbrandgefahrenstufe wurde von «gross» (Stufe 4 von 5) auf «mässig» (Stufe 2 von 5) zurückgestuft.
Damit ist das kantonale Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt aufgehoben. Feuer und Grillieren sind somit im Rahmen der geltenden Bestimmungen wieder erlaubt. Dennoch ist beim Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe weiterhin Vorsicht geboten. Insbesondere sollten Feuer nur in dafür vorgesehenen und befestigten Feuerstellen entfacht, jederzeit überwacht und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Brennende oder glühende Gegenstände wie Zigaretten und Zündhölzer dürfen keinesfalls weggeworfen werden.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..