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militärische Belange

Wer in der Schweiz Militärdienst leistet, hat gewisse Pflichten zu erfüllen: zum Beispiel bei einem Umzug die Adressänderung zu melden, längere Auslandaufenthalte bekannt zu geben oder Schiessübungen zu absolvieren. Diese Pflichten gelten auch für Personen, welche Zivilschutz oder Zivildienst leisten und für Personen welche als untauglich für den Dienst erklärt wurden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen?, zögern Sie nicht und rufen Sie uns an, die verantwortliche Person für militärische Belange gibt Ihnen gerne die nötigen Auskünfte.

 

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Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
500.1 Polizeiverordnung 1. Januar 2023