Waffenerwerbsscheine
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu grundsätzlich einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Der Erwerb von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen und halbautomatischen Handfeuerwaffen, welche unter 60cm kürzbar sind, wird durch die Fachstelle Waffen / Sprengstoffe der Kantonspolizei (WS) geprüft und je nach Ergebnis mit Ausnahmebewilligung bewilligt.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 043 344 10 10 | gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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500.1 | Polizeiverordnung | 1. Januar 2023 |