Handlungsfähigkeitszeugnis
Benötigt wird das Handlungsfähigkeitszeugnis (HFZ) oft im Zusammenhang mit:
- Kauf von Wohneigentum
- Geschäftseröffnung
Handlungsfähig sind alle Personen, welche
Mündig (also mind. 18 Jahre alt und nicht entmündigt nach Art. 14 ZGB)
und Urteilsfähig (fähig, vernünftig zu handeln; Art. 16 ZGB) sind.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 344 10 10 | einwohner@aesch-zh.ch |