Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist kostenlos.
Online-Dienste
Einwohner- und Fremdenkontrolle: Zuzug/Wegzug oder Umzug innerhalb von Aesch ZH
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 344 10 10 | einwohner@aesch-zh.ch |