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Wahlbüro der Legislatur 2026–2030; Erneuerungswahl

13. August 2026
Aufgrund des Ablaufs der Legislaturperiode 2022–2026 sind die Mitglieder des Wahlbüros für die Amtsdauer 2026–2030 neu zu wählen. Gemäss Art. 23 Abs. 2 lit. c der Gemeindeordnung der Gemeinde Aesch ernennt beziehungsweise wählt der Gemeinderat das Wahlbüro in freier Wahl.

Die bisherigen Mitglieder des Wahlbüros wurden angefragt, ob sie sich für eine weitere Amtsperiode zur Verfügung stellen. Sämtliche bisherigen Mitglieder haben ihre Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt. Zusätzlich hat Jeannette Peter ihr Interesse an einer Mitarbeit im Wahlbüro bekundet und stellt sich als neues Mitglied zur Verfügung.

Der Gemeinderat Aesch hat für die Amtsdauer 2026–2030 folgende Personen als Mitglieder des Wahlbüros gewählt:

Name

Vorname

Jahrgang

Wohnort

bisher / neu

Britt

Marina

1960

Aesch

bisher

Davitti

Fiona

2006

Aesch

bisher

Hafner

Natalie

2003

Aesch

bisher

Joss

Martin

1988

Lenzburg

bisher

Notter

Brigitta

1954

Aesch

bisher

Peter

Jeannette

1976

Aesch

neu

Rasi

Gabriela

1970

Aesch

bisher

Schlund

Beat

1982

Aesch

bisher

Stillhart

Daniel

1976

Aesch

bisher

Vannaz

Désirée

2003

Aesch

bisher

 

Rechtsmittel:

Gegen diese Wahl kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon,

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i. V. m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i. V. m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.