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Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 3. Dezember 2025

11. Dezember 2025

A. Politische Gemeinde

1. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses - genehmigt unter Berücksichtigung der Änderungsanträge

2. Abnahme der Revision der Verordnung zum Kommunikationsnetz - genehmigt

3. Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz - keine Anfragen eingegangen

 

B. Primarschulgemeinde

1. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses - genehmigt

2. Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz - keine Anfragen eingegangen

 

Protokollauflage

Die Protokolle liegen ab Donnerstag, 11. Dezember 2025, im Gemeindehaus, Dorfstrasse 3, 8904 Aesch, während den Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf und werden auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet. Die Berichtigung des Protokolls kann selbstständig nur mittels Aufsichtsbeschwerde beim örtlich zuständigen Bezirksrat als Aufsichtsbehörde verlangt werden.

 

Rechtsmittelbelehrung

Von der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon folgende Rechtsmittel erhoben werden:

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21 a und 22 Abs. 1 VRG)

  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Gemeinderat Aesch
Primarschulpflege Aesch

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