Urnenabstimmung vom 30. November 2025
Eingegangene Stimmzettel: 610
Leere Stimmzettel: 12
Ungültige Stimmzettel: 1
Total gültige Stimmzettel: 597
JA-Stimmen: 425
NEIN-Stimmen: 172
Stimmbeteiligung: 58.37 %
Gegen den gefassten Beschluss (Abstimmung) kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs.1 VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs.1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.