Einladung zu den Gemeindeversammlungen vom 3. Dezember 2025
eingeladen, um folgende Geschäfte zu behandeln:
A. Politische Gemeinde
1. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses
2. Abnahme der Revision der Verordnung zum Kommunikationsnetz
Im Anschluss orientiert der Gemeinderat über aktuelle Themen.
B. Primarschulgemeinde
1. Genehmigung des Budgets 2026 und Festsetzung des Steuerfusses
Im Anschluss orientiert die Primarschulpflege über aktuelle Themen.
Aktenauflage / Stimmberechtigung
Die Akten zu den Traktanden beider Gemeindeversammlungen liegen ab 19. November 2025 während der ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Anfragen im Sinne von § 17 des Kantonalen Gemeindegesetzes (GG), welche spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat bzw. der Primarschulpflege eingereicht werden, beantwortet die zuständige Gemeindebehörde spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Budgetgemeindeversammlung