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Strafregisterauszug aus dem Zentralstrafregister

Das Schweizerische Strafregister wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt.

Jede Person kann einen Strafregisterauszug (auch Zentralstrafregisterauszug genannt) über sich selber anfordern.

Seit Ende 2006 ist es nicht mehr möglich, an den Schaltern des Bundesamtes für Justiz (BJ) die Strafregisterauszüge direkt zu beziehen. Deshalb wurde vom BJ eine Online-Bestellung mit grossem Erfolg eingeführt.

Sie können den Strafregister unter www.strafregister.admin.ch bestellen.

Die Gebühr für den Auszug von Fr. 20.00 kann bei Internetbestellung mit Kreditkarte oder Postcard online bezahlt werden. Die Vorauszahlung mit Einzahlungsschein auf der Post bleibt weiterhin möglich.

Personen ohne Internet-Zugang können das Gesuchsformular weiterhin bei uns im Gemeindehaus beziehen.

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