Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu grundsätzlich einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann folgend unter "Dokumente" heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie das Gesuch aus und reichen Sie es mit folgenden Unterlagen bei der Abteilung Sicherheit der Gemeinde Aesch ein:
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Der Erwerb von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen und halbautomatischen Handfeuerwaffen, welche unter 60cm kürzbar sind, wird durch die Fachstelle Waffen / Sprengstoffe der Kantonspolizei (WS) geprüft und je nach Ergebnis mit Ausnahmebewilligung bewilligt.