Obligatorische Schiessübung
Eichholz 1
8904 Aesch ZH
13. Juni 2026, 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
Das Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
das Dienstbüchlein
das Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis
ein amtlicher Ausweis
die persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
der persönliche Gehörschutz
Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Programm:
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Armeeangehörige welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2026 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahre mindestens 4 Bundesübungen 300m, Obligatorisch und/oder Feldschiessen, geschossen haben.
Schiesspflicht 2026
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
Die anerkannten Schiessvereine führen zwischen dem 15. März und Ende August obligatorische Schiessübungen durch.
Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden:
https://www.sat.admin.ch/search-shooting-days
2026 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Kontakt
Feldschützenverein Aesch ZHPatrick Eichta
info@fsv-aesch.ch
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