Vermietung: Festmobiliar-Vermietung
Der Gemeinderat hat per 11. Juni 2014 ein neues Nutzungsreglement erlassen, in welchem die Leihbedingungen und Grundsätze der Aufwandentschädigung festgehalten sind. Die Gebühren für die Miete wurden mit Beschluss vom 4. Oktober 2022 angepasst.
Die Vermietung des Leihmaterials an ortsansässige Vereine ist unentgeltlich.
Das Abholen, der Transport und das Retournieren des Festmobiliars ist grundsätzlich Sache des Mieters. Ausnahmsweise kann mit dem Werkdienst eine Lieferung innerhalb des Gemeindegebiets Aesch vereinbart werden. Die Lieferung wird nach Aufwand (mindestens eine Stunde) verrechnet.
Das Mietformular und die Nutzungsbedingungen finden Sie im untenstehenden Anhang.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 043 344 10 10 | gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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