Änderung der Zusatzleistungsverordnung per 01.01.2025
Altersrentnerinnen und -rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch Betreuung im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können, auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Die beiden Gemeinden werden im ersten Quartal 2025 über die Umsetzung in Aesch und Birmensdorf informieren.
Weitere Informationen und das Merkblatt finden Sie unter https://www.zh.ch/de/soziales/ergaenzungsleistungen-ahv-iv/umsetzungshilfe-zlv.html
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Abteilung Soziales Aesch: 043 344 10 18 (Di und Fr) oder soziales@aesch-zh.ch
oder
Bereich Gesellschaft Birmensdorf: 044 739 12 04 oder gesellschaft@birmensdorf.ch