Einladung zu den Gemeindeversammlungen vom 17. Juni 2026
A. Primarschulgemeinde
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
2. Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Im Anschluss orientiert die Primarschulpflege über aktuelle Themen.
B. Politische Gemeinde
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
2. Kreditabrechnung: Gebäude Werkhof, Erstellung einer Photovoltaikanlage
3. Einzelinitiative "Verbot von lärmendem Feuerwerk"
4. Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Im Anschluss orientiert der Gemeinderat über aktuelle Themen
Aktenauflage / Stimmberechtigung
Die Akten zu den Traktanden beider Gemeindeversammlungen liegen ab dem 3. Juni 2026 während der ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Anfragen im Sinne von § 17 des Kantonalen Gemeindegesetzes (GG), welche spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat bzw. der Primarschulpflege eingereicht werden, beantwortet die zuständige Gemeindebehörde spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Rechnungsgemeindeversammlung