Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 25. Juni 2025
A) Primarschulgemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024 - genehmigt
- Genehmigung eines Projektierungskredits für die Erstellung eines modularen Schulraum-Pavillons in der Höhe von CHF 80'000 - genehmigt
- Genehmigung eines Planungs- und Projektierungskredits für die Kapazitätserweiterung der Schulanlage Nassenmatt 1 und 2 in Höhe von CHF 78'000 - abgelehnt
- Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz - keine Anfragen eingegangen
B) Politische Gemeinde
- Genehmigung der Jahresrechnung 2024 - genehmigt
- Genehmigung des Vertrags über die Verpachtung des Kommunikationsnetzes - genehmigt
- Auflösung des Eigenwirtschaftsbetriebs des Kommunikationsnetzes und die Überführung in die Erfolgsrechnung - genehmigt
- Beantwortung von Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz - keine Anfragen eingegangen
Protokollauflage
Die Protokolle liegen ab Donnerstag, 3. Juli 2025, im Gemeindehaus, Dorfstrasse 3, 8904 Aesch, während den Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf und werden auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet. Die Berichtigung des Protokolls kann selbstständig nur mittels Aufsichtsbeschwerde beim örtlich zuständigen Bezirksrat als Aufsichtsbehörde verlangt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Von der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon folgende Rechtsmittel erhoben werden:
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wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21 a und 22 Abs. 1 VRG)
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und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.