Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 27. November 2024
A) Politische Gemeinde
- Beantwortung von drei Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
- Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2025 - genehmigt unter Berücksichtigung der Änderungsanträge
- Bewilligung des Kredits für die Anschaffung eines neuen Traktors - abgelehnt
- Bewilligung des Kredits für die Erstellung der PV-Anlage auf dem Dach des Werkgebäudes - genehmigt
- Abnahme Kreditabrechnung für die Erneuerung der Schnitzelheizung im Werkgebäude - genehmigt
- Abnahme der Revision der Gebührenverordnung - genehmigt
B) Primarschulgemeinde
- Genehmigung Budget 2025 und Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2025 - genehmigt
- Bewilligung des Kredits für ICT-Anschaffungen - genehmigt
- Bewilligung des Kredits für die Planung des Schulraums - genehmigt
Protokollauflage
Die Protokolle liegen ab Donnerstag, 5. Dezember 2024, im Gemeindehaus, Dorfstrasse 3, 8904 Aesch, während den Öffnungszeiten, zur Einsichtnahme auf und werden auf der Gemeindehomepage aufgeschaltet. Die Berichtigung des Protokolls kann selbstständig nur mittels Aufsichtsbeschwerde beim örtlich zuständigen Bezirksrat als Aufsichtsbehörde verlangt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Von der Veröffentlichung an gerechnet, können beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon folgende Rechtsmittel erhoben werden:
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wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21 a und 22 Abs. 1 VRG)
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und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Aesch
Primarschulpflege Aesch