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Dauernde Verkehrsanordnung - Heligenmattstrasse, Parkverbot auf dem Wendeplatz

7. November 2024
Betrifft: 8904 Aesch
 
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Aesch hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
 
Heligenmattstrasse
Das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Wendeplatz ist verboten.
 
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrspolizei-Spezialabteilung
 
Rechtliche Hinweise:
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
 
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
 
Frist: 30 Tage ab 7. November 2024
Ablauf der Frist: 7. Dezember 2024
 
Kontaktstelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
 
Publizierende Stelle:
Gemeinde Aesch