Einladung zu den Gemeindeversammlungen vom 27. November 2024
A. Politische Gemeinde
1. Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung des Steuerfusses
2. Bewilligung des Kredits für die Anschaffung eines neuen Traktors
3. Bewilligung des Kredits für die Erstellung der PV-Anlage auf dem Dach des Werkgebäudes
4. Abnahme Kreditabrechnung für die Erneuerung der Schnitzelheizung im Werkgebäude
5. Abnahme der Revision der Gebührenverordnung
Im Anschluss orientiert der Gemeinderat über aktuelle Themen.
B. Primarschulgemeinde
1. Genehmigung des Budgets 2024 und Festsetzung des Steuerfusses
2. Bewilligung des Kredits für die ICT-Anschaffungen
3. Bewilligung des Kredits für die Planung des Schulraums
Im Anschluss orientiert die Primarschulpflege über aktuelle Themen.
Aktenauflage / Stimmberechtigung
Die Akten zu den Traktanden beider Gemeindeversammlungen liegen ab 13. November 2024 während der ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Die Stimmberechtigung richtet sich nach den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003.
Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Anfragen im Sinne von § 17 des Kantonalen Gemeindegesetzes (GG), welche spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat bzw. der Primarschulpflege eingereicht werden, beantwortet die zuständige Gemeindebehörde spätestens einen Tag vor der Versammlung schriftlich. In der Versammlung werden die Anfrage und die Antwort bekannt gegeben. Die anfragende Person kann zur Antwort Stellung nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.