Wahl eines zusätzlichen Mitglieds ins Wahlbüro
Durch den Gemeinderat Aesch gewählt wurde folgende zusätzliche Person ins Wahlbüro der Legislatur 2022 - 2026:
Fiona Davitti | neu | 25.07.2006 | Feldstrasse 2a, 8904 Aesch |
Gegen diese Wahl kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i. V. m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und 1 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i. V. m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Gemeinderat Aesch