Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2023-172 vom 17. Oktober 2023 hat der Gemeinderat Aesch das FAMEX-Reglement vom 1. Januar 2013 per 1. November 2023 angepasst.
Der Beschluss und das neue Reglement liegen auf der Website sowie im Gemeindehaus zur Einsicht auf.
Beschlussauflage und Rechtsmittel
Der betreffende Beschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Aesch zu den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf bzw. kann unter www.aesch-zh.ch eingesehen werden.
Gegen die erfolgte Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel müssen genau bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden.
Gemeinderat Aesch