Aufgrund der Überprüfung des internen Ablaufs im Bezug auf Listenauskünfte, wurde mit Gemeinderatsbeschluss-Nr. 2023-122 vom 22. August 2023 das aktuelle Verfahren angepasst.
Beschlussauflage und Rechtsmittel
Der betreffende Beschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Aesch zu den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf bzw. kann unter www.aesch-zh.ch eingesehen werden.
Gegen die erfolgte Beschlussfassung kann innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel müssen genau bezeichnet und, soweit möglich, beigelegt werden.
Gemeinderat Aesch