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Politische Gemeinde und Primarschulgemeinde Aesch: Erneuerungswahl der Mitglieder für die Amtsdauer 2022-2026

6. Januar 2022

Der Gemeinderat Aesch hat als wahlleitende Behörde den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022-2026 für den 27. März 2022 angeordnet. Gestützt auf die Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde sind an der Urne zu wählen:

5       Gemeinderäte und deren Präsident/Präsidentin

5       Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsident/Präsidentin

5       Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident/Präsidentin

In Anwendung der Bestimmungen der Gemeindeordnungen erfolgen die Wahlen mit leeren Wahlzetteln und mit einem Beiblatt gemäss § 61 GPR. Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, melden sich bis zum 14. Januar 2022 beim Gemeinderat Aesch.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Aesch hat.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c des Verwaltungsrechtspflegegesetzes, VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und dem Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon eingereicht werden.

Gemeinderat Aesch