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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Falls jemand, der eine AHV- oder eine IV-Rente bezieht mit seinem Einkommen den Lebenunterhalt nicht oder nur schwer finanzieren kann, sollte ein Antrag auf Zusatzleistungen zur AHV/IV gestellt werden. Das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV wird dann überprüfen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.

Weitere Information rund um die Zusatzleistungen zur AHV/IV finden Sie auf der Homepage des Fachverbandes für Zusatzleistungen des Kantons Zürich und der SVA Zürich.

Kontakt

Zusatzleistungen zur AHV/IV
Dorfstrasse 3
8904 Aesch ZH
Tel. 043 344 10 10
gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch

Öffnungszeiten

Mo-Do 08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.00, Di bis 18.30, Fr 07.00 - 13.30 Uhr

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