Neue Abstimmungsschablonen für Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit bei der Volksabstimmung vom 30. November 2025
Beim kommenden eidgenössischen Abstimmungstermin am 30. November 2025 können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit im Kanton Zürich erstmals ihre Stimmzettel selbstständig und unter Wahrung des Stimmgeheimnisses mit Hilfe einer speziell entwickelten Abstimmungsschablone ausfüllen. Es handelt sich hierbei um ein Pilotprojekt.
Die Abstimmungsschablone wurde von der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich sowie dem Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) entwickelt. Die taktile Kartonschablone ist mehrfach verwendbar und verfügt über Braille- und Druckschrift sowie eine praktische Anleitung. Sie erleichtert es sehbehinderten und blinden Stimmberechtigten, ihre Antworten «Ja» oder «Nein» sicher und selbstständig anzukreuzen.
Die Schablonen sind bei uns in der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Wenn Sie oder jemand in Ihrem Umfeld von dieser Unterstützung profitieren möchte, melden Sie sich bitte frühzeitig bei uns, damit wir die Abstimmungsschablonen und alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig bereitstellen können.
Kontakt:
Gemeindeverwaltung Aesch
Gemeindekanzlei
Telefon: 043 344 10 20
E-Mail: gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch
Weitere Informationen zur Abstimmungsschablone finden Sie auf der Webseite der Bundeskanzlei.
Wir freuen uns, mit diesem Angebot die politische Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger zu fördern.