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Individuelle Prämienverbilligung

Wer im Kanton Zürich wohnt und in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV).

Für die Nachmeldungen des IPV-Anspruchs bis und mit 2020 ist die Gemeinde Aesch ZH zuständig. Danach übernimmt die SVA Zürich die gesamte Anspruchsprüfung.

 

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