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Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterblieben bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation.

Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Anliegen bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald (innert 2 Tagen) mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.

Beim Bestattungsbeamten können Sie einen "Leitfaden für Angehörige" beziehen.

Eine Liste von Trauerrednerinnen und -rednern finden Sie unter https://trauerredner.ch/.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
800.1 Anschlussvertrag Friedhof 1. Januar 2019
800.2 Friedhof- und Bestattungsverordnung 1. Januar 2019
800.3 Reglement über die Gestaltung der Grabmäler 1. Januar 2019