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Militärische Belange

Die Funktion "Sektionschef" wurde per 31. Dezember 2005 infolge des Sanierungsprogrammes 2004 aufgehoben. Gerne erteilen wir Ihnen aber weiterhin Auskünfte rund um die Dienstpflicht, die Rekrutierung, die Wehrmännerentlassung und die Pflichten Ausserdienst (Meldepflicht, Schiesspflicht etc.).

Die Gemeindeverwaltungen sind das Bindeglied zwischen dem Angehörigen der Armee (AdA) und dem kantonalen Kreiskommando bzw. der kantonalen Militärverwaltung.

Die kantonale Website gibt Auskunft über alle Fragen rund um's Militär und den Bevölkerungsschutz.

Kontakt

Militärische Belange
Dorfstrasse 3
8904 Aesch ZH
Tel. 043 344 10 20
gemeindeverwaltung@aesch-zh.ch

Öffnungszeiten

Mo-Do 08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.00, Di bis 18.30, Fr 07.00 - 13.30 Uhr

Personen

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Nummer Name Inkrafttreten
500.1 Polizeiverordnung 1. Januar 2023
600.1 Gebührenverordnung 1. Januar 2018