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Soziales

Die Abteilung Soziales ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Hilfe an Personen, welche in Not geraten sind. Sie bietet Hilfestellung bis zur Anordnung von Massnahmen, die keine Einschränkung der persönlichen Rechte beinhalten. Sie ist weiter zuständig für die Erteilung von Betriebsbewilligungen für Krippen und deren Aufsicht.
Wir sind gerne für ein Beratungsgespräch für Sie da!


1. Persönliche Hilfe (Beratung und Betreuung)

Hilfe bei:

  • Budget- und Finanzfragen
  • Vermittlung von weiteren Fachstellen
  • persönlichen Problemstellungen
  • Kontakt mit Krankenkassen, Ärzten, Amtsstellen und Firmen

2. Wirtschaftliche Hilfe (finanzielle Unterstützung)

Hilfe bei finanziellen Notlagen nach den gültigen Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).


3. Weitere Zuständigkeiten


Für die Beratung und Errichtung von Schutzmassnahmen im Sinn des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes: Anordnung von Beistandschaften, die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge, die Regelung des Unterhalts für Kinder von unverheirateten Eltern sowie Regelungen des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern sowie die Prüfung von Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Dietikon zuständig.

Kontakt

Soziales
Dorfstrasse 3
8904 Aesch ZH
Tel. 043 344 10 18
soziales@aesch-zh.ch

Öffnungszeiten

Di. 08.30 – 11.30 / 14.00 – 18.30 Uhr
Fr. 07.00 – 13.30

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
106.2 Kompetenzenreglement Sozialhilfe 1. Oktober 2023
200.1 Zusammenarbeitsvertrag KESB Dietikon 28. November 2012
410.1 FAMEX-Verordnung 1. Januar 2013
410.2 FAMEX Unterstützungsreglement 1. November 2023
600.1 Gebührenverordnung 1. Januar 2018