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Inhalt

Steueramt

Aufgabenbereich

  • Jährliche Durchführung des Steuererklärungsverfahrens
  • Mitwirkung beim Veranlagungsverfahren
  • Bezug der Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuern
  • Bearbeitung von Stundungsgesuchen
  • Aufnahme von Inventaren bei Todesfällen
  • Beantwortung von Fragen im Steuerwesen

Gemeinde- und Kirchensteuern
Die Gemeindeversammlung legt jedes Jahr bei Genehmigung des Voranschlages den Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer fest. Die staatlich anerkannten Kirchgemeinden erheben von den Angehörigen ihrer Konfession die Kirchensteuer. Bei konfessionell gemischten Ehen wird die Kirchensteuer je zur Hälfte erhoben.

Grundsteuern
Für Fragen im Zusammenhang mit Grundstückgewinnsteuern wenden Sie sich bitte direkt an den Steuersekretär II. Die zuständige Einschätzungsbehörde ist der Gemeinderat.

Quellensteuern
Arbeitgeber, welche ausländische Arbeitnehmer beschäftigen, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, können sich über die Abrechnungsabläufe beim Kantonalen Steueramt Zürich, Dienstabteilung Quellensteuer (Telefon: 043 259 34 92) informieren.

Wohnsitzwechsel
Bei einem Wegzug in eine andere zürcherische Gemeinde oder in einen anderen Kanton endet die Steuerpflicht in der bisherigen Gemeinde auf den 31. Dezember des vorangehenden Jahres.

Bei Wegzug ins Ausland bitten wir Sie, sich mindestens 1 Monat vor dem Wegzug beim Steueramt zu melden.

Zahlungsvorschriften
Die ordentlichen Staats- und Gemeindesteuern sind jeweils auf ein Verfalldatum in der Steuerperiode fällig. Dieses Verfalldatum ist der 30. September. Nicht periodische Steuern (z.B. Steuern auf Kapitalleistungen) sind mit der Zustellung der Rechnung innert 30 Tagen fällig.

Es wird empfohlen, die Steuern in drei Raten am 30. Juni, 30. September und 31. Dezember zu bezahlen.

Steuerausweise
Steuerausweise können gegen eine Gebühr von Fr. 40.-- beim Gemeindesteueramt bestellt werden.

Steuerformulare
Falls ein notwendiges Formular fehlt, so wenden Sie sich bitte an das Gemeindesteueramt oder Sie können die meisten Formulare auch direkt von der Homepage des Steueramtes des Kantons Zürich herunterladen und ausdrucken.

Kopien Steuerakten

Falls Ihre Steuerakten aus den Vorjahren unauffindbar sein sollten, besteht die Möglichkeit Kopien beim Kantonalen Steueramt Zürich, natürliche Personen, weitere Online-Services, zu bestellen.

Fristerstreckungen
Die Steuererklärung ist jeweils bis zum 31. März einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert dieser Frist einreichen können, so stellen Sie vor Ablauf dieses Termins beim Gemeindesteueramt schriftlich ein begründetes Gesuch um Fristerstreckung. Die Einreichefrist kann längstens bis am 30. November erstreckt werden. Mahnfristen sind nicht erstreckbar. Das Formular Fristerstreckungsgesuch kann hier online ausgefüllt werden.

Steuerbetrug
Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweisen, Geschäftsbüchern, Erfolgsrechnungen und Bilanzen etc.) zum Zwecke der Steuerhinterziehung wird als Vergehen mit Busse oder Gefängnis bestraft.

Allgemeines
Beachten Sie die jeweiligen Fristen. Ebenso richten wir die Bitte an Sie, alle Unterlagen, welche Sie vom Steueramt erhalten, zu prüfen, seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Entscheide oder Steuerrechnungen. Meistens sind diese mit Fristen verbunden, die für Sie mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind, wenn sie nicht eingehalten werden.

Kantonales Steueramt Zürich
Das kantonale Steueramt ist ebenfalls im Internet präsent. Sie können zahlreiche Informationen direkt dort abrufen. Neben Aktualitäten werden Ihnen Informationen zur Steuererklärung, die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der Staats- und Gemeindesteuern und eine Reihe von Ausführungserlassen zur Verfügung gestellt. Angeboten werden auch eine Reihe von Formularen, die Sie vielleicht zusätzlich benötigen und welche Sie mit dem Acrobat Reader von Adobe herunterladen und ausdrucken können. Sie finden auch ein Steuerberechnungsprogramm und ein Verzeichnis der Gemeindesteuerfüsse. Neu integriert ist eine FAQ Seite, in der häufig gestellte Fragen steuerrechtlicher und technischer Art beantwortet werden.

Direkte Bundessteuer
Informationen über die Direkte Bundessteuer finden Sie hier.

Mehrwertsteuer
Informationen über die Mehrwertsteuer finden Sie hier.

Wehrpflichtersatz
Informationen über den militärischen Wehrpflichtersatz finden Sie hier.

Kontakt

Steueramt
Dorfstrasse 3
8904 Aesch ZH
Tel. 043 344 10 13
steueramt@aesch-zh.ch

Öffnungszeiten

Mo 08.00 - 11.30
Di 08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.30
Mi 14.00 - 16.00
Do 08.00 - 11.30
Fr 07.00 - 13.30

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600.1 Gebührenverordnung 1. Januar 2018